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Herzlich willkommen auf der Internetseite von
Markus Bär
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte
Adelungstraße 23
64283 Darmstadt
Telefon 0 61 51 – 3 68 59 84
Mobil 01 77 – 8 22 41 33
Gute Parkmöglichkeiten finden Sie im Parkhaus beim Gebäude.
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Ich berate Sie als selbständiger Rechtsanwalt im
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Fragen sowohl außergerichtlich
als auch vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Meine Schwerpunkte im Individualarbeitsrecht sind:
- Führen von Kündigungsschutzverfahren
- Beratung über Aufhebungsverträge
- Prüfung von Arbeitsverträgen
- Umgang mit der Abmahnung
- Zeugniserstellung und –Überprüfung
- Konfliktbewältigung beim Mobbing
- Arbeitsverhältnisse in der Insolvenz
- Betriebsübergang
- Verfahren vor dem Integrationsamt bei beabsichtigter Arbeitgeberkündigung
Im kollektiven Arbeitsrecht bin ich Ansprechpartner für Betriebsräte und Personalräte in allen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes und der Personalvertretungsgesetze. Dazu gehören vor allem:
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Erstellung von Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen
- Beratung bei Betriebsänderungen und Umstrukturierungen
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Beratung und Vertretung bei Einigungsstelle
Hinzu kommt meine regelmäßige Tätigkeit als Referent von Schulungen zum Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. In diesem Zusammenhang stehe ich Betriebsräten und Personalräten auch für Inhouse-Schulungen über spezielle betriebliche Belange zur Verfügung.
Weitere Kanzleien der Gruppe
Dingeldein • Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Erbrecht, Familien-
recht, Verkehrsrecht, Steuerrecht und Medizinrecht
Büro Bickenbach
Büro Gernsheim
Büro Bensheim
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Aktuelles
Der Fall "Emmely"
Bundesarbeitsgericht kassiert Bagatelle-Kündigung.
Mit Urteil vom 10.06.2010 hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt,
dass die fristlose Kündigung im "Fall Emmely" unwirksam ist ...
(mehr...)
Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern rechtens
Bundesarbeitsgericht.
Eine wesentliche Aufgabe der Gewerkschaft besteht darin, zugunsten ihrer Mitglieder Tarifverträge mit den Arbeitgebern zu vereinbaren. Tarifverträge gelten ...
(mehr...)
Neue Urlaubsrechtsprechung gilt auch für Zusatzurlaub Schwerbehinderter
Die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, wonach Arbeitnehmer auch dann einen
Urlaubsabgeltungsanspruch haben, wenn sie
im ganzen Urlaubsjahr und über den Übertragungszeitraum hinaus krank waren ...
(mehr...)
Unzureichende Deutsch-Kenntnisse als Kündigungsgrund
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.01.2010
Diskriminierende Kündigung wegen unzureichender Deutsch-Kenntnisse?
Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes gibt es eine Dreiteilung von möglichen Kündigungsgründen.
(mehr...)
„Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretern bei
Einsatz von Leiharbeit- nehmern“
Unter welchen Voraussetzungen haben Auszubildende einen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?
Grundsätzlich endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit (§ 21 Abs. 1 BBiG).
(mehr...)
„Europäischer Gerichtshof entscheidet zu Kündigungsfristen“
Mit Urteil vom 19.01.2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Regelung in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt.
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„Keine Pflicht zum Personalgespräch“
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Arbeitnehmer ein Gespräch mit ihrem Arbeitgeber verweigern?
Personalgespräche geben dem Arbeitgeber die Möglichkeit, mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einen offenen Dialog zu treten.
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