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Herzlich willkommen auf der Internetseite von
Markus Bär
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte
Adelungstraße 23
64283 Darmstadt
Telefon 0 61 51 / 5 01 38-0
Mobil 01 77 – 8 22 41 33
Gute Parkmöglichkeiten finden Sie im Parkhaus beim Gebäude.
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Als selbstständiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und vertrete als Arbeitnehmeranwalt nur Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Ich stehe Ihnen sowohl außergerichtlich als auch vor sämtlichen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht zur Verfügung.
Im Individualarbeitsrecht decke ich mit meiner Tätigkeit folgende Schwerpunkte ab:
- Kündigungsschutzverfahren
- Beratung und Verhandlungen über Aufhebungsverträge
- Prüfung von Arbeitsverträgen
- Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnungen
- Arbeitszeugnis: Erstellung sowie Überprüfung
- Handlungsstrategien und Konfliktbewältigung bei Mobbing
- Arbeitsverhältnisse bei bestehender Insolvenz
- Betriebsübergänge
- Verfahren vor dem Integrationsamt bei beabsichtigter Arbeitgeberkündigung
Im kollektiven Arbeitsrecht bin ich Ansprechpartner von Betriebs- und Personalräten in allen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes und der Personalvertretungsgesetze. Hierzu gehören vor allem:
- Entwerfen von Betriebsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
- Führen von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Beratung und Vertretung bei Einigungsstellen
Darüber hinaus bin ich regelmäßig als Referent von Schulungen zum Betriebsverfassungsrecht und Individualarbeitsrecht tätig. Hierbei stehe ich Betriebsräten und Personalräten auch für Inhouse-Schulungen über spezielle betriebliche Belange zur Verfügung.
In Kooperation mit
Dingeldein • Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Erbrecht, Familien-
recht, Verkehrsrecht, Steuerrecht und Medizinrecht
Büro Bickenbach
Büro Gernsheim
Büro Bensheim
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Aktuelles
Verdeckte Videoüberwachung im Arbeitsverhältnis zulässig?
Bundesarbeitsgericht vom 21.06.2012.
(mehr...)
Auch bei falscher Kündigungsfrist kann es erforderlich sein,
die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen zu erheben,
wenn Annahme- verzugsvergütung erfolgreich geltend gemacht werden soll.
(mehr...)
Der Fall "Emmely"
Bundesarbeitsgericht kassiert Bagatelle-Kündigung.
Mit Urteil vom 10.06.2010 hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt,
dass die fristlose Kündigung im "Fall Emmely" unwirksam ist ...
(mehr...)
Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern rechtens
Bundesarbeitsgericht.
Eine wesentliche Aufgabe der Gewerkschaft besteht darin, zugunsten ihrer Mitglieder Tarifverträge mit den Arbeitgebern zu vereinbaren. Tarifverträge gelten ...
(mehr...)
Neue Urlaubsrechtsprechung gilt auch für Zusatzurlaub Schwerbehinderter
Die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, wonach Arbeitnehmer auch dann einen
Urlaubsabgeltungsanspruch haben, wenn sie
im ganzen Urlaubsjahr und über den Übertragungszeitraum hinaus krank waren ...
(mehr...)
Unzureichende Deutsch-Kenntnisse als Kündigungsgrund
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.01.2010
Diskriminierende Kündigung wegen unzureichender Deutsch-Kenntnisse?
Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes gibt es eine Dreiteilung von möglichen Kündigungsgründen.
(mehr...)
„Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretern bei
Einsatz von Leiharbeit- nehmern“
Unter welchen Voraussetzungen haben Auszubildende einen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?
Grundsätzlich endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit (§ 21 Abs. 1 BBiG).
(mehr...)
„Europäischer Gerichtshof entscheidet zu Kündigungsfristen“
Mit Urteil vom 19.01.2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Regelung in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt.
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„Keine Pflicht zum Personalgespräch“
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Arbeitnehmer ein Gespräch mit ihrem Arbeitgeber verweigern?
Personalgespräche geben dem Arbeitgeber die Möglichkeit, mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einen offenen Dialog zu treten.
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