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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte
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Markus Bär


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Arbeitsrechtslexikon für Arbeitnehmer

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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte



 


Damit Sie Ihr Recht bekommen

Eine erfolgreiche anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht erfordert mehr als nur juristische Sachkompetenz. Sie benötigen eine individuelle Lösung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, die allen rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten Rechnung trägt. Eine engagierte Beratung berücksichtigt das oft im Arbeitsrecht aufgebaute Spannungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Betriebsrat und versucht konstruktive Lösungen zu schaffen.

Ich bin selbständiger Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich ausschließlich auf das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte spezialisiert hat, und Arbeitnehmer, Leitende Angestellte sowie Betriebs- und Personalräte in allen arbeitsrechtlichen Fragen berät und vertritt.

Zum Arbeitsbereich gehören vor allem die Themen Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Zeugnis, Mobbing, Insolvenz und Betriebsübergang. Darüber hinaus werden Sie auch in sozialrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld und Sperrzeit beraten. Hinweise zu weiteren von Dingeldein • Rechtsanwälte bearbeiteten Rechtsgebieten finden Sie hier.

Für Betriebsräte bin ich Ansprechpartner in allen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Die Erstellung von Betriebsvereinbarungen sowie die Beratung bei Betriebsänderungen/Umstrukturierungen und damit anfallenden Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen gehören zum Alltag. Als anwaltlicher Berater/ Beisitzer nehme ich an Einigungsstellen teil.

Zudem bin ich regelmäßig Referent von Schulungen zum Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht und stehe Betriebsräten für Inhouse-Schulungen zur Berücksichtigung spezieller betrieblicher Belange zur Verfügung.

Ich vertrete Sie vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht.