“Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretern bei Einsatz von Leiharbeitnehmern”
Unter welchen Voraussetzungen haben Auszubildende einen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis? Grundsätzlich endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit