Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht – ausschließlich für Arbeitnehmer und leitende Angestellte
Als Rechtsanwalt seit dem Jahr 2000 blicke ich mittlerweile auf eine langjährige Erfahrung zurück und verfüge zudem seit 2008 über die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Rhein-Main-Gebiet stehe ich Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Themen zur Verfügung und berate und vertrete Sie gerichtlich sowie außergerichtlich. Als Besonderheit kommt hinzu, dass ich aus Überzeugung nur Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Betriebsräte und Personalräte vertrete. Bei meiner Beauftragung müssen Sie somit nicht damit rechnen, dass es zu einer Interessenkollision mit Ihrem Arbeitgeber kommen kann, da ich keine Arbeitgeber vertrete.
Ich habe mich bewusst für diese klare Positionierung entschieden. Im Arbeitsverhältnis kommt es häufig zu Spannungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier möchte ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht als Berater konsequent im fortlaufenden Prozess an Ihrer Seite stehen, bis das angestrebte Ziel erreicht ist. Bei der Mandatsbetreuung sehe ich mich als Ihr Partner und versuche, meine Arbeit für Sie mit Leidenschaft und Überzeugung zu leisten. Vertrauen und Transparenz sind hierbei unabdingbare Voraussetzungen. Für mich ist es selbstverständlich, dass ich Ihnen jederzeit offen und nachvollziehbar aufzeige, ob Ihre Wünsche rechtlich und wirtschaftlich realisierbar sind. Mit Engagement mache ich Ihren Fall zu meinem Fall.
Wann lohnt es sich für Sie, in die Fachkanzlei für Arbeitsrecht nach Darmstadt zu kommen?
Als Arbeitnehmeranwalt bin ich bei allen Fragen und Problemen rund um das Arbeitsrecht Ihr erfahrener Ansprechpartner. Zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeiten zählen die Beratung von Arbeitnehmern zum Thema Aufhebungsverträge bzw. Abwicklungsverträge, die Hilfe bei einer Kündigung (Kündigungsschutzverfahren) und die Beratung beim Umgang mit einer Abmahnung, um nur einige Beispiele zu nennen. Selbstverständlich prüfe ich ebenso Ihren Arbeitsvertrag und Ihr Arbeitszeugnis oder stehe Ihnen als strategischer Partner zur Verfügung, wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden möchten. Auch berate ich Sie bei der Erzielung von Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Ihr Ansprechpartner bei Kündigung und Abmahnung
Zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen, denen Arbeitnehmer sich ausgesetzt sehen, gehören die Abmahnung und die Kündigung. Dabei sind bestimmte Faktoren vom Arbeitgeber zu berücksichtigen. Sind diese nicht gegeben, können Sie gegen die Kündigung oder Abmahnung vorgehen. Auch wenn keine Formfehler vorliegen, haben Sie die Möglichkeit, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Zu den Optionen, die sich Ihnen hier bieten, und den Erfolgsaussichten berate ich Sie in einem umfassenden Gespräch. Vertrauen Sie bei Eingang einer Abmahnung oder Kündigung immer auf die Expertise eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht!
Führungskräfte und leitende Angestellte: Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft weiter
Führungskräfte und leitende Angestellte müssen bei ihrem Arbeitsverhältnis gewisse Besonderheiten beachten. Für sie können beispielsweise gesteigerte Verhaltenspflichten gelten und es gibt gesonderte Bestimmungen bei einer krankheitsbedingten Kündigung. Auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote stellen einen wichtigen Aspekt dar, der bei Führungskräften und leitenden Angestellten zum Tragen kommen kann. Bei allen Fragen zu diesen Themen stehe ich Ihnen beratend zur Verfügung.
Zudem kläre ich für Sie den Status, ob Sie ein echter leitender Angestellter im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes sind. Hier gibt es Unterschiede in der Begrifflichkeit nach § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) und § 14 Abs. 2 KSchG (Kündigungsschutzgesetz). Wenden Sie sich deshalb immer an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und lassen Sie sich beraten und unterstützen. Hierfür bin ich im gesamten Rhein-Main-Gebiet gerne für Sie da!
Betriebsräte und Personalräte: Unterstützung von Ihrem Rechtsanwalt in Darmstadt
Im kollektiven Arbeitsrecht – zu unterscheiden vom Individualrecht, in dem das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt ist – liegt der Fokus auf den Rechten von Arbeitnehmergruppen gegenüber ihrem Arbeitgeber. Hier sind vor allem Betriebsräte und Personalräte betroffen, aber auch Tarifverträge fallen unter das kollektive Arbeitsrecht. In Darmstadt bin ich als Fachanwalt für Betriebs- und Personalräte vor Ort, um diese etwa bei allen Fragen zu betrieblichen Umstrukturierungen oder zur betrieblichen Mitbestimmung zu unterstützen. Bei Betriebsänderungen verhandele ich für die Mitarbeitervertretungen Interessenausgleiche und Sozialpläne. Das Entwerfen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen oder die Beratung in betrieblichen Einigungsstellen übernehme ich ebenfalls. Mein Ziel ist es, für Sie dauerhaft ein vertrauensvoller Partner zu sein und die betrieblichen Interessen der Arbeitnehmer in Ihrem Sinne umzusetzen. Wenden Sie sich deshalb bei allen Fragen an Ihren Rechtsanwalt in Darmstadt.
Wichtig für Arbeitnehmer: Fristen im Arbeitsrecht
Damit Sie Ihre Rechte durchsetzen können, müssen die Fristen im Arbeitsrecht beachtet werden. So haben Sie nach Zugang einer Kündigung zum Beispiel nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist haben Sie nur in sehr wenigen Ausnahmefällen noch später die Möglichkeit, gegen die Kündigung rechtlich vorzugehen. Kontaktieren Sie deshalb bei Erhalt einer Kündigung am besten sofort Ihren erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt. Ich bin von Anfang an als Ansprechpartner an Ihrer Seite und sorge dafür, dass Sie keine Frist verpassen, wodurch Ihnen Nachteile entstehen würden.