
Kündigung – was nun?
Nur die fristgerechte Erhebung einer Kündigungsschutzklage wahrt Ihr Recht auf den Arbeitsplatz bzw. eröffnet die Möglichkeit, eine Abfindung zu erzielen.
- Kündigungsschutzklage
Erhält ein Arbeitnehmer eine schriftliche Kündigung, so muss er gemäß § 4 KSchG innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.
Die 3 Wochenfrist des § 4 KSchG kann gegebenenfalls gemäß § 5 KSchG um 2 Wochen verlängert sein, wenn der Arbeitgeber z. B. aufgrund Zugangs der Kündigung während des Urlaubs nicht in der Lage war, rechtzeitig Kündigungsschutzklage zu erheben
- Termin mit Fachanwalt vereinbaren
Vereinbaren Sie bitte möglichst unverzüglich nach Erhalt der schriftlichen Kündigung einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Kündigung ist unverzüglich darauf zu überprüfen, ob sie ordnungsgemäß von zur Kündigung befugten Personen ausgesprochen worden ist oder ob gegebenenfalls eine Vollmachtsrüge mit Zurückweisung der Kündigung in Frage kommt.
- Wichtig!
Nur die fristgerechte Erhebung einer Kündigungsschutzklage wahrt Ihr Recht auf den Arbeitsplatz bzw. eröffnet die Möglichkeit, eine Abfindung zu erzielen.
- Arbeitssuchend melden
Nach Erhalt einer Kündigung müssen Sie sich unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Monate vor dem voraussichtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
- Lohnt sich eine Klage?
Bei Erhalt einer schriftlichen Kündigung gemäß § 1a KschG (eher seltener Ausnahmefall) sollte ebenfalls unverzüglich innerhalb der 3 Wochenfrist des § 4 KSchG geprüft werden, ob die Erhebung einer Kündigungsschutzklage sich lohnt.
- Erfolgsaussichten?
Die Erfolgsaussichten zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage sollten Sie unverzüglich nach Erhalt der Kündigung mit einem Spezialisten für Arbeitsrecht besprechen, um Ihre Rechte zu sichern.
- Ihr Arbeitnehmeranwalt
Als ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierter Arbeitnehmeranwalt mit über 18 Jahren Berufserfahrung stehe ich Ihnen durchsetzungsstark und kompetent zur Beratung und Durchsetzung Ihres Rechts nach Erhalt einer Kündigung bei und berücksichtige hierbei, stets transparent, Ihre wirtschaftlichen Interessen.
Aktuelle Urteile zum Thema Kündigung

Arbeitsrecht Kündigung: Unangemessene Benachteiligung des Arbeitsnehmers bei zu langen Kündigungsfristen!

Überwachung am Arbeitsplatz - Was ist dem Arbeitgeber erlaubt?

Altersdiskriminierende Kündigung im Kleinbetrieb

Beweisverwertungsverbot bei heimlicher Schrankkontrolle

Verdeckte Videoüberwachung im Arbeitsverhältnis zulässig?

Kündigungschutzklage bei falscher Kündigunsfrist

Der Fall "Emmely" Bundesarbeitsgericht kassiert Bagatelle-Kündigung.

Unzureichende Deutsch-Kenntnisse als Kündigungsgrund

"Europäischer Gerichtshof entscheidet zu Kündigungsfristen"
